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Ort
Geneva
Unternehmen
Ville de Genève - Direction du département de la culture et de la transition numérique, 1200 Genève
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Das Departement für Kultur und digitale Transformation (DCTN) setzt um Verantwortliche/r für interne Kontrolle zu 80% Das Departement für Kultur und digitale Transformation (DCTN) setzt die Kulturpolitik der Stadt in den Bereichen darstellende und visuelle Künste, Museen und Bibliotheken um. Es unterstützt die künstlerische Schöpfung und Innovation. Es bewahrt und wertet das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Stadt auf. Es trägt die Verantwortung für grosse kulturelle Institutionen. Es organisiert und unterstützt bedeutende kulturelle Veranstaltungen, erleichtert Initiativen, die den bürgerschaftlichen Diskurs anregen, und fördert die kulturelle Praxis durch die Aktivitäten seiner Institutionen und Dienste. Es ist zudem für die städtische Informatik zuständig und entwickelt eine neue digitale Politik, die verantwortungsbewusst, inklusiv, partizipativ und innovativ ist. Um sein Team zu ergänzen, sucht das DCTN eine/n Verantwortliche/r für interne Kontrolle zu 80% Ihre Mission und Ihre Verantwortlichkeiten \- Begleitung und Beratung der Dienste bei der Umsetzung, Überwachung und kontinuierlichen Verbesserung des internen Kontrollsystems (IKS) unter der Aufsicht der departementalen Leitung der internen Kontrolle. \- Durchführung von Kontrollen innerhalb der verschiedenen Einheiten des Departements. \- Umsetzung und Sicherstellung der Anwendung der Orientierungen, Methodiken und Richtlinien in Bezug auf interne Kontrolle und Risikomanagement, die durch die interdepartementale Gruppe definiert wurden. \- Beitrag zur Identifizierung und Bewertung von Risiken durch die Dienste. \- Information und Beratung der Departementsleitung über die mit der internen Kontrolle und dem Risikomanagement verbundenen Themen sowie Beitrag zur Stärkung der internen Kontrollkultur innerhalb des Departements. Ihr Profil \- Sie verfügen über einen universitären Abschluss oder eine als gleichwertig erachtete Ausbildung und idealerweise über eine Zertifizierung CIA und/oder CISA. \- Sie weisen eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als interne Kontrolleurin, interner Kontrolleur oder als interne Auditorin, interner Auditor auf. \- Sie verfügen über ausgezeichnete theoretische und praktische Kenntnisse in Bezug auf interne Kontrolle, Risikomanagement und die Besonderheiten der Organisation einer öffentlichen Verwaltung. \- Sie beweisen Integrität, Objektivität, Gewissenhaftigkeit und ein hervorragendes Organisationsvermögen sowie eine starke Analyse- und Synthesefähigkeit. \- Sie sind in der Lage, klare und prägnante Berichte zu verfassen, Arbeitssitzungen zu leiten und vertrauensvolle Beziehungen zu verschiedenen Ansprechpartnern oder Ansprechpartnerinnen zu pflegen. \- Sie beweisen Autonomie und schätzen gleichzeitig die Teamarbeit und die transversale Zusammenarbeit. \- Sie beherrschen die üblichen Büroarbeitsmittel, insbesondere SAP, und zeigen ein ausgeprägtes Interesse an der öffentlichen Politik sowie an den Aktivitäten und Tätigkeiten des Departements, insbesondere im Bereich der Kulturförderung. Bedingungen und Anmeldeverfahren Anmeldefrist: Eintrittsdatum: nach Vereinbarung Funktionsklasse: Klasse L der Gehaltsskala Bewerbungsdossier Das Bewerbungsdossier muss folgende Elemente enthalten: \- Motivationsschreiben; \- Detaillierter Lebenslauf oder, falls nicht vorhanden, das ausgefüllte Formular "Arbeitsgesuch" (herunterzuladen auf unserer Website); \- Kopien der Diplome und Arbeitszeugnisse. Verlauf der Bewerbungen In der Stadt Genf ist der Rekrutierungsprozess dezentralisiert. Das bedeutet, dass jeder Dienst oder jedes Departement für die Nachverfolgung der Bewerbungen für die von ihm angebotenen Stellen verantwortlich ist. Eine Empfangsbestätigung wird an die Bewerberinnen und Bewerber gesendet. Anstellungsbedingungen \- Erfüllung der Anforderungen der Stelle in Bezug auf die im Stellenangebot geforderten Diplome und Erfahrungen. \- Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung oder Arbeitserlaubnis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Genf müssen in der zulässigen Wohnzone wohnhaft sein ( In ihrem Bestreben, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, fördert die Stadt Bewerbungen vom kantonalen Arbeitsamt. Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen der Stadt Genf: jpiddc7a0f1jm jpit0730jm jpiy26jm

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Ausgeschrieben vor 3 Wochen

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