Richter am Tribunal für Zwangsmassnahmen
- Anstellung
- Teilzeit
- Ort
- Fribourg
- Erstmals ausgeschrieben
Richter am Tribunal für Zwangsmassnahmen
Möchten Sie zum Wachstum des Kantons Freiburg beitragen, haben Sie den Geist des öffentlichen Dienstes und suchen Sie nach einer vielfältigen Stelle, die Sinn ergibt? Im Kanton Freiburg arbeiten Sie für den größten Arbeitgeber des Kantons. Aufmerksam, dynamisch und zukunftsorientiert stehen die kantonale Verwaltung und ihre Einrichtungen im Dienste der Freiburger Bevölkerung.
Richter am Tribunal für Zwangsmassnahmen
Wie bewerben
Achtung: Um sich auf diese Stelle zu bewerben, verwenden Sie bitte nur den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Verwenden Sie nicht die „Bewerben“-Schaltflächen oben und unten auf dieser Seite: Ihre Bewerbung würde nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich direkt, indem Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an die Adresse: E-MAIL SCHREIBEN (<>).
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungen müssen von einem Motivationsschreiben, einem kurzen Lebenslauf, Auszügen aus dem Strafregister und dem Vollzugsamt (nicht älter als ein Jahr) begleitet sein.
Vergessen Sie nicht, das auf der Website des Richterwahlausschusses erwähnte Formular auszufüllen.
Stellenbeschreibung
Das Tribunal für Zwangsmassnahmen (TMC) ist die zuständige kantonale Behörde, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Richter des Jugendstrafgerichts, der Polizei, eines erstinstanzlichen Gerichts, der Strafvollzugs- und Bewährungsdienste sowie des Dienstes für Bevölkerung und Migration, Zwangsmassnahmen insbesondere im Straf- und Verwaltungsrecht genehmigt. Seine Entscheidungen werden von einem einzigen Richter getroffen.
Gewünschtes Profil
Rechtsanwaltspatent, Lizenz oder Master in Rechtswissenschaften und praktische Kenntnisse, die für die Ausübung der Funktion ausreichen
Nachgewiesene Fähigkeiten im Strafrecht
60%-Stelle, die eine große Verfügbarkeit erfordert, um die Bereitschaften zu gewährleisten
Aktives Bürgerrecht auf kantonaler Ebene. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft müssen über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Die Bewerber dürfen nicht wegen Vermögensverfalls oder wegen strafbarer Handlungen, die mit der Funktion unvereinbar sind, verurteilt worden sein
Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Die gewählte Person muss in beiden Sprachen Akten bearbeiten
Kontaktinformationen
E-MAIL SCHREIBEN (<>) jpida230ef3jm jit0626jm jiy26jm
Automatisch aus dem Original übersetzt.
Ausgeschrieben vor 6 Wochen