Reinigungsangestellt
H. Pfalzer & Co. AG, Luzern
- Anstellung
- Teilzeit
- Ort
- Lucerne
- Unternehmen
- H. Pfalzer & Co. AG, Luzern, Obergrundstrasse 44, 6003 Luzern
- Erstmals ausgeschrieben
Stellenbeschreibung für Reinigungskraft im Stundenlohn
Stelleninhaber: Vakant
Vorgesetzter: Geschäftsleitung
Gültig ab: 01.09.2026 (oder nach Vereinbarung)
1 Stellenbezeichnung
Reinigungskraft im Stundenlohn (dienstags und freitags nachmittags)
2 Unterstellung
Sie sind der Geschäftsleitung unterstellt
3 Ziel der Stelle
Die Reinigungskraft gewährleistet durch die fachgerechte, sorgfältige und termingerechte Ausführung der Reinigungsarbeiten die Sauberkeit, Hygiene, Werterhaltung und ein gepflegtes Erscheinungsbild der zugewiesenen Räumlichkeiten. Sie trägt dazu bei, ein angenehmes, sicheres und hygienisch einwandfreies Umfeld für Mitarbeitende, Kunden, Besucher und weitere Nutzer der Räumlichkeiten sicherzustellen.
4 Zugewiesene Hauptaufgaben
Zu den Aufgaben der Reinigungskraft gehören insbesondere:
- Reinigung und Pflege von Büro-, Geschäftsräumen
- Staubsaugen, Kehren und Nassreinigung von Böden
- Reinigung von Sanitäranlagen, Küchen und Gemeinschaftsbereichen
- Reinigung von Fenstern, Türen, Mobiliar und sonstigen Oberflächen
- Entleerung von Abfallbehältern sowie fachgerechte Entsorgung von Abfällen
- Auffüllen von Verbrauchsmaterialien (z. B. Seife, Toilettenpapier,
(Papierhandtücher)
- Verwendung und Pflege der zur Verfügung gestellten Reinigungsgeräte und
Arbeitsmittel
- Meldung von Schäden, Mängeln oder besonderen Vorkommnissen an die
vorgesetzte Person
- Einhaltung der betrieblichen Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards
5 Verantwortlichkeit
Nach Einarbeitung und Erlernung der fachlichen Grundkenntnisse führt die Stelleninhaberin ihren Sachbereich im Sinne unserer Geschäftsrichtlinien selbständig aus.
- Die ordnungsgemässe, vollständige und termingerechte Ausführung der
zugewiesenen Reinigungsarbeiten.
- Die Einhaltung der betrieblichen Qualitäts-, Hygiene-, Sicherheits- und
Umweltschutzvorschriften.
- Den sorgfältigen und wirtschaftlichen Umgang mit Reinigungsmitteln,
Maschinen, Geräten und sonstigen Arbeitsmitteln.
- Die Sauberkeit und Ordnung im eigenen Arbeitsbereich.
- Die unverzügliche Meldung von Schäden, Mängeln, Sicherheitsrisiken oder
aussergewöhnlichen Vorkommnissen an die vorgesetzte Person.
- Die Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
- Die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten und Einsatzpläne.
6 Kompetenzen
Die Reinigungskraft ist befugt:
- Die ihr übertragenen Reinigungsarbeiten selbstständig zu planen und
auszuführen.
- Die für die Aufgabenerfüllung bereitgestellten Reinigungsmittel und
Arbeitsgeräte sachgemäss einzusetzen.
- Im Rahmen ihrer Tätigkeit notwendige organisatorische Entscheidungen zur
Sicherstellung einer fachgerechten Reinigung zu treffen.
- Festgestellte Mängel, Schäden oder notwendige Unterhaltsarbeiten an die
zuständige Stelle zu melden und entsprechende Massnahmen anzuregen.
- Verbesserungsvorschläge zur Optimierung von Arbeitsabläufen, Qualität und
Effizienz einzubringen.
7 Arbeitsort
Der Einsatz erfolgt an der Obergrundstrasse 44, 6003 Luzern
8 Arbeitszeit
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages sowie den betrieblichen Einsatzplänen.
9 Information /Mitsprache / Mitbestimmung
Die Stelleninhaberin informiert die Geschäftsleitung über alle besonderen Vorkommnisse im Arbeitsbereich. Sie macht Vorschläge und Anregungen für Verbesserungen, neues Material, neue Techniken etc. Sie bestimmt mit, wie ihr Arbeitsbereich effizient geführt werden kann.
10 Änderung des Stellenbeschriebs
Die Arbeitgeberin behält sich vor, den Stellenbeschrieb bei betrieblichen Erfordernissen in zumutbarem Umfang anzupassen. Wesentliche Änderungen werden der Arbeitnehmerin rechtzeitig mitgeteilt.
Ausgeschrieben vor 6 Tagen