13. Monatslohn in der Schweiz: Wer Anspruch hat und wann

Kurz gesagt
Kein Schweizer Gesetz schreibt einen 13. Monatslohn vor. Anspruch darauf haben Sie, wenn Ihr Arbeitsvertrag, ein für Ihre Stelle geltender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder eine gefestigte Praxis im Betrieb ihn vorsieht, und drei von vier Angestellten erhalten einen. Ist er einmal versprochen, ist er Lohn und kein Geschenk: auch in einem schlechten Jahr geschuldet und anteilsmässig, wenn Sie unter dem Jahr eintreten oder austreten.
Genau dort beginnen die meisten Streitigkeiten. Die Grenze zwischen einem 13. Monatslohn, den Sie Monat für Monat verdienen, und einer Gratifikation (oft Bonus genannt), die der Arbeitgeber auch einmal ausfallen lassen darf, zieht das Bundesgericht von Fall zu Fall. Dieser Ratgeber stützt sich auf diese Urteile und auf drei Gesamtarbeitsverträge, unter denen viele Neuzugezogene arbeiten: Gastgewerbe, Bauhauptgewerbe und Temporärarbeit.
Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz obligatorisch?
Nein, jedenfalls nicht von Gesetzes wegen. Das Obligationenrecht sagt nur, dass der Arbeitgeber den Lohn zahlen muss, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist (Art. 322 OR). Ein 13. Monatslohn kann auf allen drei Wegen geschuldet sein. Sie können also Anspruch darauf haben, ohne dass das Wort in Ihrem eigenen Vertrag steht.
In der Praxis ist er die Regel. 2024 erhielten laut Bundesamt für Statistik 75,9 Prozent der Arbeitnehmenden einen 13. Monatslohn. Von den befragten Unternehmen zahlten ihn 46,4 Prozent praktisch allen Angestellten, nur 27,9 Prozent zahlten gar keinen. Ein Bonus ist viel seltener: 32,6 Prozent der Arbeitnehmenden erhielten einen, im Schnitt CHF 11'967 im Jahr.
Am sichersten ist der schriftliche Vertrag. Ihr Arbeitgeber muss Sie spätestens einen Monat nach Stellenantritt schriftlich über den Lohn und allfällige Lohnzuschläge informieren (Art. 330b OR). Steht im Angebot «CHF 6000 × 13», gehört die 13. Zahlung zum Lohn. Steht dort «CHF 78'000 im Jahr», ändert die Aufteilung auf 12 oder 13 Zahlungen nur, wann das Geld kommt, nicht wie viel es ist.
Eine Falle bei englischen Verträgen: Das Gesetz nennt die Sondervergütung Gratifikation, und die offizielle englische Fassung des OR übersetzt das mit «bonus». Dieser Artikel (Art. 322d OR) lässt dem Arbeitgeber viel mehr Freiheit als die Regeln zum Lohn. Ein englischer Vertrag, der «a bonus of one month's salary» verspricht, kann deshalb zwei sehr verschiedene Dinge meinen, genau wie eine «Gratifikation von einem Monatslohn» im deutschen Vertrag. Auf den Test, der das klärt, kommen wir weiter unten zurück.
Beim zweiten Weg, dem Gesamtarbeitsvertrag, steht der 13. Monatslohn gar nicht mehr zur Verhandlung.
Wo ein GAV den 13. Monatslohn vorschreibt
Erklärt der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag für allgemeinverbindlich, gilt er für alle Arbeitgeber der Branche, ob Verbandsmitglied oder nicht. Drei Verträge auf der Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO schreiben einen vollen 13. Monatslohn vor, und jeder regelt die Einzelheiten anders.
Hotellerie und Gastronomie
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) gibt allen Mitarbeitenden einen 13. Monatslohn von 100 Prozent eines Bruttomonatslohns. In einem unvollständigen Arbeitsjahr haben Sie Anspruch auf einen Anteil, mit einer Ausnahme, die Neueinsteiger oft trifft: Wird das Arbeitsverhältnis in der Probezeit aufgelöst, entfällt der Anteil. Grundlage ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum. Wird der 13. Monatslohn jeden Monat oder zusammen mit dem Stundenlohn ausbezahlt, beträgt er 8,33 Prozent zusätzlich. Fällig ist er spätestens mit dem Dezemberlohn oder bei Ende des Arbeitsverhältnisses.

Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe geht der Landesmantelvertrag (LMV), allgemeinverbindlich bis Ende 2031, bei der Probezeit den umgekehrten Weg. Sie haben ab Anstellungsbeginn Anspruch auf den 13. Monatslohn (Art. 45 LMV), und dauert das Arbeitsverhältnis kein ganzes Kalenderjahr, erhalten Sie einen Pro-rata-Anteil, ohne Ausnahme für die Probezeit. Wer im Monatslohn arbeitet, erhält Ende Jahr einen durchschnittlichen Monatslohn zusätzlich; wer im Stundenlohn arbeitet, 8,3 Prozent des im Jahr bezogenen massgebenden Lohns. Mit schriftlicher Vereinbarung kann er halbjährlich ausbezahlt werden, und quellensteuerpflichtige Angestellte können eine monatliche Auszahlung vereinbaren. So oder so muss die Lohnabrechnung ihn als eigene Zeile ausweisen (Art. 46 LMV). Auch Lernende im Bauhauptgewerbe haben Anspruch darauf.
Temporärarbeit
Arbeiten Sie über ein Temporärbüro, fällt Ihr Vertrag meist unter den GAV Personalverleih, und dort steckt der 13. Monatslohn in jeder gearbeiteten Stunde. Ausserhalb von Genf, dem Tessin und den Hochlohngebieten beträgt der Mindestlohn 2026 für Ungelernte CHF 3867.45 im Monat, 13-mal ausbezahlt, oder CHF 21.22 pro Stunde. Bei einem Stundenlohnvertrag kommen Feiertagsentschädigung, Ferienentschädigung und der Anteil 13. Monatslohn dazu, sodass der tatsächliche Mindeststundenlohn für 20- bis 49-Jährige CHF 25.70 beträgt.

Beim Mindestlohn entfallen von jeder Stunde CHF 1.98 auf den 13. Monatslohn. Nennt Ihnen das Temporärbüro einen pauschalen Stundenlohn, fragen Sie nach der Aufschlüsselung. So sehen Sie, dass Ferienentschädigung und 13. Monatslohn darin enthalten sind und nicht fehlen.
Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?
Den Termin legt Ihr Vertrag oder GAV fest; das Gesetz nennt keinen Monat. Der L-GAV sagt spätestens mit dem Dezemberlohn, der LMV Ende Jahr. Nach dem OR ist der Lohn Ende jedes Monats auszurichten, wenn nichts anderes verabredet oder üblich ist (Art. 323 OR), und ein 13. Monatslohn einmal im Jahr ist genau eine solche andere Abrede.
Der Kommentar zum L-GAV zählt die Möglichkeiten auf: einmal im Jahr, in zwei Hälften, Ende Saison oder jeden Monat ein Zwölftel zum Lohn, so wie die genannten Verträge den Stundenlohn behandeln. Die Genfer Steuerverwaltung rechnet in ihrem Beispiel mit zwei Hälften im Juni und im Dezember. Die Summe für ein volles Jahr bleibt gleich. Anders ist nur, wann das Geld kommt und, wenn Sie quellensteuerpflichtig sind, wie die Steuer abgezogen wird. Dazu weiter unten mehr.
Alles ändert sich, wenn eine Stelle nicht das ganze Kalenderjahr dauert.
Eintritt oder Austritt unter dem Jahr: der Pro-rata-Anteil
Ein 13. Monatslohn baut sich Monat für Monat auf, also steht Ihnen für ein angebrochenes Jahr der entsprechende Anteil zu. Die Formel ist einfach: Monatslohn mal gearbeitete Monate, geteilt durch 12. Verdienen Sie CHF 6000 im Monat, haben Sie vor Januar angefangen und treten Sie per 30. September aus, beträgt Ihr Anteil 6000 × 9 ÷ 12, also CHF 4500. Im Stundenlohn sind es 8,33 Prozent dessen, was Sie im Jahr verdient haben. Teilzeitangestellte erhalten denselben Anteil ihres eigenen, tieferen Lohns.
Genau diese Rechnung hat das Bundesgericht in einem Fall von 2010 angewandt (BGE 136 III 313). Ein Mann trat am 1. Juni 2007 ohne schriftlichen Vertrag eine Stelle an; eine E-Mail bestätigte CHF 6500 im Monat «plus Gratifikation». Sein Arbeitgeber zahlte den Lohn verspätet, er legte kurz vor Weihnachten die Arbeit nieder und erhielt mit Schreiben vom 27. Dezember die Kündigung. Eine Gratifikation folgte nicht; der Arbeitgeber verwies auf schlechte Arbeit und auf die Tage, an denen er die Arbeit verweigert hatte. Das Gericht sah es anders: Die E-Mail hatte die Zahlung versprochen, und den verspäteten Lohn hatte der Arbeitgeber selbst zu verantworten. Es behandelte die Zahlung als vereinbarte Gratifikation, bemass sie aber auf dieselbe Weise, als einen Monatslohn pro rata: 7/12 seines Nettomonatslohns für die sieben gearbeiteten Monate, CHF 3435.90.
Endet eine Stelle, ist der Anteil mit dem letzten Lohn fällig, denn mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen daraus fällig (Art. 339 OR). Ihr Arbeitgeber darf ihn nicht bis Dezember zurückhalten. Fehlt er auf der letzten Lohnabrechnung, verlangen Sie ihn schriftlich, in der Sprache Ihres Arbeitsorts:
Mein Arbeitsverhältnis endete am 30. September. Mein Vertrag sieht einen 13. Monatslohn in der Höhe eines Monatslohns von CHF 6000 vor. Für neun Monate dieses Jahres stehen mir CHF 4500 brutto zu. Bitte zahlen Sie mir diesen Betrag bis 31. Oktober mit einer korrigierten Schlussabrechnung aus.
Die Falle der Probezeit noch einmal: Im L-GAV verlieren Sie den Anteil, wenn eine der beiden Seiten das Arbeitsverhältnis in der Probezeit auflöst. Probezeit ist von Gesetzes wegen der erste Monat, sofern ein schriftlicher Vertrag oder ein GAV keine andere Dauer festlegt, höchstens aber drei Monate (Art. 335b OR). Im LMV behalten Sie ihn. Ohne GAV entscheidet Ihr Vertrag, und deshalb ist die Bezeichnung der Zahlung so wichtig.
13. Monatslohn oder Gratifikation: wie Gerichte sie unterscheiden
Ein 13. Monatslohn ist Lohn: ein fester Betrag, den Sie verdient haben. Eine Gratifikation ist eine Sondervergütung zusätzlich zum Lohn, und ob Sie Anspruch darauf haben, hängt zumindest teilweise vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab. Genau so hat das Bundesgericht die Grenze gezogen und den 13. Monatslohn als Beispiel dafür genannt, was eine Gratifikation nicht ist (BGE 131 III 615, E. 5.2). Nicht die Bezeichnung im Vertrag entscheidet, sondern was tatsächlich vereinbart wurde.
Ein Fall aus Zürich zeigt, wie weit das geht. Ein englischer Vertrag versprach eine «13th Month Annual Bonus Payment» von bis zu einem Monatsgrundlohn, sofern die Leistungsbeurteilung genügend ausfiel und sie am 23. Dezember noch angestellt war. Der Arbeitgeber kündigte, die Stelle endete im November 2006, und die Angestellte verlangte ihren Anteil für das Jahr. Sie unterlag in allen Instanzen (4A_28/2009): Wie auch immer die Zahlung hiess, sie hing von der Beurteilung ihrer Arbeit durch den Arbeitgeber ab. Damit war sie eine Gratifikation, und eine Gratifikation darf voraussetzen, dass Sie am Auszahlungstag noch angestellt sind. Das Zürcher Obergericht hielt, gestützt auf ein früheres Urteil des Bundesgerichts, fest, dass eine Zahlung mit Lohncharakter nicht an einen solchen Stichtag geknüpft werden darf.

Ein fester Betrag ist immer Lohn. Ein im Voraus festgelegter und vereinbarter Betrag kann keine Gratifikation sein (BGE 129 III 276, E. 2). «Ein Monatslohn», «CHF 5000 im Dezember» oder «8,33 Prozent des Lohns» lassen dem Arbeitgeber keine Wahl. Das ist ein 13. Monatslohn, wie auch immer die Klausel heisst, geschuldet im schlechten wie im guten Jahr.
Eine versprochene Gratifikation ist geschuldet, aber ihre Höhe kann schwanken. Steht in Ihrem Vertrag oder in einer E-Mail, dass Sie eine Gratifikation erhalten, ohne dass der Betrag festgelegt ist, muss der Arbeitgeber eine zahlen und sie angemessen festsetzen. Er darf sie wegen schlechter Ergebnisse oder Leistungen kürzen, wenn für Sie erkennbar war, dass dies die Kriterien sind, aber nicht aus Gründen, die er selbst verursacht hat. Das war der Fall von 2010 weiter oben: Der verspätete Lohn war kein Grund, die Zahlung zu kürzen.
Drei Jahre machen aus einer Gewohnheit ein Versprechen. Eine Gratifikation, die mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt bezahlt wurde, gilt als vereinbart, sagt dasselbe Urteil von 2002. Der Basler Fall, über den es entschied, zeigt die Kehrseite. In fast zwölf Jahren war die jährliche Zahlung an einen Bankangestellten von CHF 3600 auf CHF 30'000 gestiegen, bei einem Lohn, der zuletzt rund CHF 132'000 erreichte. Als er auf Ende 2000 kündigte, zahlte die Bank für dieses Jahr nichts. Er klagte auf die CHF 30'000 und verlor, weil die Bank die Zahlung jedes Jahr bis auf eines als freiwillig bezeichnet hatte, und ein einziger fehlender Vermerk genügte nicht.
Auch die Höhe kann eine Gratifikation zu Lohn machen. Eine Gratifikation muss neben dem Lohn zweitrangig bleiben. Erreicht oder übersteigt sie regelmässig Ihren Grundlohn, können Gerichte einen Teil davon trotz Freiwilligkeitsvorbehalt als Lohn behandeln, und bei einem bescheidenen Lohn kann schon eine kleinere Gratifikation den Ausschlag geben. Ganz oben endet dieser Schutz: Erreicht Ihr Gesamtlohn das Fünffache des schweizerischen Medianlohns im Privatsektor, bleibt eine freiwillige Gratifikation eine Gratifikation (BGE 141 III 407). Für 2009, das Jahr in jenem Fall, setzte das Gericht die Schwelle bei CHF 354'000 an.
Für eine wirklich freiwillige Gratifikation kennt das OR noch eine Regel: Treten Sie vor dem Auszahlungstermin aus, erhalten Sie einen verhältnismässigen Teil nur, wenn das verabredet ist (Art. 322d OR). Erwähnt Ihr Vertrag also einen «13. Monatslohn/Gratifikation», verlangen Sie schriftlich eine eindeutige Formulierung, zum Beispiel: «ein 13. Monatslohn in der Höhe eines Bruttomonatslohns, ausbezahlt mit dem Novemberlohn, anteilsmässig in einem unvollständigen Jahr.»
Wie der 13. Monatslohn versteuert wird
Er wird versteuert und versichert wie der übrige Lohn. Die Wegleitung des Bundes über den massgebenden Lohn führt den 13. Monatslohn als Lohn auf, also gehen AHV-, IV- und EO-Beiträge davon ab, und dasselbe gilt für eine Gratifikation. Füllen Sie eine ordentliche Steuererklärung aus, ist er einfach Teil Ihres Jahreseinkommens, ohne jede Besonderheit.
Der Unterschied zeigt sich, wenn Sie quellensteuerpflichtig sind und der Arbeitgeber die Steuer bei jeder Lohnzahlung abzieht. Die Kantone wenden eines von zwei Modellen an, und diese behandeln den 13. Monatslohn unterschiedlich:
| Modell | So wird der 13. Monatslohn behandelt | Wirkung auf Ihre Lohnabrechnung |
|---|---|---|
| Monatsmodell | Er wird zum Lohn des Auszahlungsmonats gezählt, und der Steuersatz dieses Monats richtet sich nach dem höheren Total | Ein höherer Abzug im Auszahlungsmonat |
| Jahresmodell, zum Beispiel Genf und Waadt | Der Satz richtet sich nach dem erwarteten Jahreseinkommen, 13. Monatslohn inbegriffen | Derselbe Satz das ganze Jahr |
Beide Regeln stammen aus den gemeinsamen FAQ der Kantone zur Quellensteuer. Das Beispiel der Genfer Steuerverwaltung (auf Französisch) zeigt das Jahresmodell: Bei CHF 5000 im Monat plus 13. Monatslohn richtet sich der Satz nach CHF 65'000 im Jahr und gilt für jede Zahlung, auch für die höheren im Juni und im Dezember. Die Waadt teilt den Arbeitgebern mit, dass ein zu Jahresbeginn bekannter 13. Monatslohn ab Januar eingerechnet werden kann (ebenfalls auf Französisch). In einem Kanton mit Monatsmodell ist ein hoher Abzug im Dezember also kein Fehler der Lohnbuchhaltung, sondern genau so vorgesehen.
Vor der Unterschrift: das Jahrestotal vergleichen
Angebote vergleichen Sie am zuverlässigsten über das Jahrestotal. CHF 6000 × 13 ergibt CHF 78'000, gleich viel wie CHF 6500 × 12. Lohnstatistiken nehmen Ihnen diese Rechnung ab: Der Medianlohn des Bundes rechnet einen Zwölftel des 13. Monatslohns in den Monatswert ein. Ein Angebot von CHF 6000 × 13 vergleichen Sie mit einer Statistik also als CHF 6500. Bei Mindestlöhnen ist es gleich; Genf zum Beispiel akzeptiert einen tieferen monatlichen Grundlohn, wenn ein 13. Monatslohn bezahlt wird, wie wir in unserem Ratgeber zu den Mindestlöhnen nach Kanton erklären.
Prüfen Sie dann drei Punkte im Vertrag. Steht dort «13. Monatslohn» oder ein fester Betrag? Steht dort, was in einem unvollständigen Jahr gilt? Und gilt für die Stelle ein GAV, und wenn ja, welcher? Mit diesen Antworten wissen Sie, was Ihnen zusteht, wann es fällig ist und was Sie verlangen, wenn es nicht kommt.
Häufige Fragen
- Habe ich bei Krankheit oder im Mutterschaftsurlaub Anspruch auf den 13. Monatslohn?
- Im Gastgewerbe ja: Der Kommentar zum L-GAV hält fest, dass der Anspruch auch bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaft und Militärdienst weiterläuft und die Taggeldversicherung ihn abdecken muss. Auch der Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe verlangt, dass der Anteil 13. Monatslohn beim Krankentaggeld mitversichert ist. Ohne GAV prüfen Sie Ihren Vertrag und das Personalreglement, denn das Obligationenrecht hat für diesen Fall keine eigene Regel.
- Ist die 13. AHV-Rente dasselbe wie ein 13. Monatslohn?
- Nein. Die 13. AHV-Rente ist eine Zusatzzahlung für Personen, die eine Altersrente beziehen, und wird im Dezember 2026 zum ersten Mal mit der Dezemberrente ausbezahlt. Sie beträgt einen Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrente und kommt automatisch. Mit Ihrem Lohn oder Ihrem Arbeitgeber hat sie nichts zu tun.
- Kann ich in einer Aufhebungsvereinbarung auf den 13. Monatslohn verzichten?
- Nicht, wenn er aus einem Gesamtarbeitsvertrag stammt. Während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat nach dessen Ende können Sie auf Forderungen aus zwingendem Gesetzesrecht oder aus zwingenden Bestimmungen eines GAV nicht verzichten. Ein 13. Monatslohn, den nur Ihr eigener Vertrag verspricht, kann Teil eines ausgehandelten Vergleichs sein. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift, was die Vereinbarung alles abgilt.
- Wann verjährt der Anspruch auf den 13. Monatslohn?
- Nach fünf Jahren. Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach dem Obligationenrecht in fünf Jahren, und der 13. Monatslohn ist Lohn. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig war; bei einem Anteil, der beim Austritt geschuldet ist, ist das der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
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