Lebenslauf Schweiz: Foto, Ausweis, Länge, Arbeitszeugnisse

Bevor Sie ihn abschicken
Ein Schweizer Lebenslauf ist eine Tabelle von einer bis drei Seiten, die neueste Stelle zuerst, mit Angaben, die Ratgeber aus den USA oder Grossbritannien weglassen: Geburtsdatum und Nationalität, dazu Ihr Ausländerausweis und oft ein Foto. Er kommt nie allein. Dahinter gehören Kopien Ihrer Arbeitszeugnisse und Diplome, mitgeschickt als PDF.
Dieser letzte Punkt fehlt in den meisten Ratgebern für Expats, und er entscheidet mehr als das Layout. Ein Schweizer Arbeitgeber liest den Lebenslauf und gleicht ihn dann mit dem ab, was Ihre früheren Arbeitgeber über Sie geschrieben haben. Wir gehen jeden Teil so durch, wie ihn die öffentliche Arbeitsvermittlung, zwei Zürcher Hochschulen, der Kanton Basel-Stadt und das EU-Stellennetz EURES beschreiben, auch dort, wo sie sich widersprechen.
Wie sieht ein Schweizer Lebenslauf aus?
Ein Schweizer Lebenslauf ist eine übersichtliche Tabelle: oben Kontaktangaben und Personalien, dann Berufserfahrung und Ausbildung in umgekehrter Reihenfolge, danach Sprachen, besondere Kenntnisse, Interessen und eine Zeile zu den Referenzen. Die öffentliche Arbeitsvermittlung arbeit.swiss, betrieben vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), nennt diese Reihenfolge und verlangt einen Lebenslauf, der «vollständig und übersichtlich» ist.
Der Lebenslauf ist ein Teil des Bewerbungsdossiers. Das nationale Portal der Berufsberatung, berufsberatung.ch, zählt für ein klassisches Dossier drei Teile auf: Bewerbungs- oder Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie Arbeitszeugnisse und Ausbildungsabschlüsse. Die Anleitung für ein digitales Bewerbungsdossier der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Basel-Stadt (Oktober 2024) gibt sogar die Reihenfolge der E-Mail-Anhänge vor: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, dann Aus- und Weiterbildung.

Innerhalb dieses Rahmens haben Sie Spielraum. Basel-Stadt überlässt Ihnen Farben und Schrift, andere Vorlagen sind ebenso möglich. Einig sind sich die Ratgeber beim Inhalt des obersten Blocks, und genau dort unterscheidet sich ein Schweizer Lebenslauf am stärksten von dem, was Sie vielleicht kennen.
Personalien: Geburtsdatum, Nationalität und Ausweis
Setzen Sie Geburtsdatum, Nationalität und, wenn Sie keinen Schweizer Pass haben, die Art Ihrer Bewilligung nach oben. Die Career Services der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) schreiben, dass das Geburtsdatum in der Schweiz erwartet wird und ausländische Bewerbende ihren Aufenthaltsstatus nennen sollten, etwa Bewilligung B oder C. Die Career Services der Universität Zürich (UZH) verlangen Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität; wer nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, soll die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung angeben (L, B oder C).
Die Zeile mit dem Ausweis sagt einem Arbeitgeber mit einem Buchstaben, ob er Sie ohne zusätzlichen Aufwand anstellen kann. Für Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA listet das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Ausweise auf: L (Kurzaufenthaltsbewilligung), B (Aufenthaltsbewilligung), C (Niederlassungsbewilligung) und G (Grenzgängerbewilligung). Für alle anderen steht mehr auf dem Spiel: Wer eine Person aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat anstellen will, muss laut SEM nachweisen, dass in der Schweiz und in den EU/EFTA-Staaten keine geeignete Person zu finden war. Haben Sie noch keinen Schweizer Ausweis, beantwortet Ihre Nationalität diese Frage. Achten Sie also darauf, dass sie dasteht.
Zivilstand und Kinder sind freiwillig. Die ZHAW nennt diese Angaben freiwillig, aber noch verbreitet, die UZH führt sie als optional, und das französischsprachige RAV-Merkblatt des SECO (Le dossier de candidature, 2018) zählt noch den Zivilstand, die Zahl und das Alter der Kinder und für Schweizerinnen und Schweizer den Heimatort auf. Unsere Einschätzung: Lassen Sie Familienangaben weg, solange Sie keinen Grund sehen, sie aufzuführen. Das Gesetz erlaubt einem Arbeitgeber nur, Daten zu bearbeiten, die Ihre Eignung für die Stelle betreffen; mehr dazu in unserem Ratgeber zum Vorstellungsgespräch in der Schweiz. Zwei Dinge gehören laut ZHAW gar nicht aufs Blatt: eine Krankheitsdiagnose und eine Unterschrift. Ein Schweizer Lebenslauf wird nicht unterschrieben, und ein Datum am Schluss ist nicht nötig.
Das Foto: erwartet, freiwillig oder nur auf Wunsch?
Beim Foto sind sich die offiziellen Ratgeber nicht einig. Die ZHAW schreibt, ein Foto sei rechtlich keine Pflicht, aber sehr üblich und werde erwartet, und rät zu einem professionellen Fotografen. Basel-Stadt empfiehlt ein aktuelles Foto aus dem Studio. Die UZH stellt es frei, solange das Inserat keines verlangt. Das RAV-Merkblatt des SECO von 2018 sieht ein Foto nur vor, wenn das Inserat danach fragt.
Selbst arbeit.swiss ist je nach Sprache uneins. Die deutsche Seite nennt «Persönliche Daten, gegebenenfalls mit Bewerbungsfoto». Die englische Fassung derselben Seite schreibt dagegen "personal details, including photograph", also Personalien mit Foto, ohne Vorbehalt.
Entscheiden Sie deshalb je nach Arbeitgeber. Verlangt das Inserat ein Foto, legen Sie eines bei. Bei einer Bank oder einem traditionellen Schweizer Unternehmen ist ein gutes Foto die sicherere Wahl; die ZHAW warnt, dass eine Bewerbung ohne Foto unvollständig wirken kann. Bei einem Start-up zählt es weniger, so die ZHAW, und verlangt ein Online-Formular ein Resume nach amerikanischem Muster, lassen Sie es weg. Wenn Sie eines beilegen, halten Sie sich an die Vorgaben der UZH: Kopf und Schultern, neutraler Hintergrund, natürlich und gepflegt, höchstens zwei Jahre alt, keine Handyfotos. Ein schlechtes Foto schadet mehr als keines.
Wie lang ein Schweizer Lebenslauf sein darf
Zwei Seiten akzeptiert jeder Ratgeber, drei sind die äusserste Grenze. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Quelle, wie die Grafik zeigt. arbeit.swiss nennt höchstens drei Seiten, die UZH zwei bis drei. Die ZHAW rechnet mit einer bis zwei Seiten und lässt drei nur bei sehr viel Erfahrung oder einer akademischen Laufbahn wie einem Doktorat gelten. Basel-Stadt und die EURES-Seite zur Schweiz nennen beide höchstens zwei A4-Seiten.

Zum Vergleich die USA: Laut der UZH-Seite zur Bewerbung auf Englisch umfasst ein amerikanisches Resume höchstens eine Seite. Der zusätzliche Platz in der Schweiz ist für Fakten da, nicht für Eigenwerbung: Ein Schweizer Lebenslauf ist eine Tabelle aus Daten, Funktionen, Orten und Niveaus. Umfasst Ihr Lebenslauf drei Seiten und haben Sie weniger als zehn Jahre Berufserfahrung, kürzen Sie ältere Stellen auf je eine Zeile.
Reihenfolge, Daten und die kleinen Schweizer Details
Führen Sie alles umgekehrt chronologisch auf, mit Monat und Jahr links. arbeit.swiss verlangt das Aktuellste zuerst; die ältere, englischsprachige RAV-Broschüre des SECO zur Bewerbung (2009) ergänzt, dass die Daten links stehen, mit Monat und Jahr und ohne Tag, etwa 05.2009 bis 11.2009. arbeit.swiss will einen vollständigen Lebenslauf, und die UZH rät, für allfällige Lücken eine Erklärung bereitzuhaben. Noch besser: Benennen Sie eine Lücke im Lebenslauf mit wenigen Worten. Die ZHAW schlägt Einträge vor wie eine aktive Stellensuche mit Weiterbildung, ein Sabbatical, Elternzeit oder eine «Auszeit aus gesundheitlichen Gründen», ohne die Diagnose.
Kommen Sie direkt vom Studium, setzen Sie die Ausbildung vor die Berufserfahrung. Das raten sowohl die ZHAW als auch die UZH, wenn der Abschluss Ihr stärkstes Argument ist.
Ein paar Details zeigen, dass ein Lebenslauf für die Schweiz geschrieben ist. Geben Sie Ihre Sprachen mit den europäischen Niveaus A1 bis C2 an, die Muttersprache zuerst, wie die ZHAW rät. Wenn Sie Noten nennen, erklären Sie die Skala: Schweizer Noten gehen von 1 bis 6, und 6 ist die beste, also genau umgekehrt wie in Deutschland. Die ZHAW schlägt deshalb eine Angabe wie «Note 5.5 / 6.0» vor. Schreiben Sie «ss» statt «ß», denn die Schweizer Rechtschreibung kennt kein scharfes S. Und nennen Sie zwei oder drei konkrete Interessen statt «Lesen»: ZHAW und Basel-Stadt wollen beide etwas Bestimmtes, etwa Klavierspielen im Verein oder ein Thema, das Sie gerade beschäftigt.
Für einen ausländischen Abschluss rät EURES anzugeben, mit welchem Schweizer Abschluss er vergleichbar ist. Bei einem reglementierten Beruf prüfen Sie auf anerkennung.swiss, ob Ihr Abschluss formell anerkannt sein muss, bevor Sie arbeiten dürfen.
Referenzen: «auf Anfrage», keine Namen
Drucken Sie Ihre Referenzpersonen nicht auf den Lebenslauf. Die ZHAW rät zu einer Rubrik «Referenzen» am Ende, mit dem Vermerk «Auf Anfrage» statt Namen. Die UZH schlägt den Satz «Referenzen werden auf Wunsch gerne bekannt gegeben» vor und schreibt, dass Referenzen in der Regel erst auf Verlangen nachgereicht werden. arbeit.swiss sieht es gleich und ergänzt, dass Sie ein separates Blatt mit Referenzpersonen auch im Bewerbungsgespräch abgeben können. Das RAV-Merkblatt von 2018 geht weiter: Referenzen nur, wenn das Inserat sie verlangt.
Bereiten Sie dieses Blatt vor, bevor Sie sich bewerben. Laut den Hinweisen der UZH zu den Beilagen stehen darauf in der Regel zwei Personen mit Name, Titel, Organisation, Arbeitsadresse, Telefon und E-Mail, im selben Stil wie das übrige Dossier. Fragen Sie jede Person vorher um Erlaubnis und erzählen Sie ihr von der Stelle. Wählen Sie frühere Vorgesetzte, die etwas über Ihre Arbeit sagen können. Wie ein Arbeitgeber sie kontaktieren darf und warum er dafür Ihre Einwilligung braucht, steht in unserem Ratgeber zum Vorstellungsgespräch.
Arbeitszeugnisse: was hinter den Lebenslauf gehört
Hinter den Lebenslauf gehören Kopien aller Arbeitszeugnisse, das neueste zuerst, ohne Lücken. Das ist der grösste Unterschied zu einer Bewerbung in den USA oder in Grossbritannien. Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung, die Ihr Arbeitgeber ausstellt, und Arbeitgeber erwarten eines für jede Stelle in Ihrem Lebenslauf. Laut ZHAW haben Arbeitszeugnisse in der Schweiz einen «extrem hohen Stellenwert» und gehören zwingend ins Dossier.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die FAQ des SECO zum Arbeitsrecht erklären, dass Sie nach Artikel 330a des Obligationenrechts jederzeit ein Zeugnis verlangen können, während der Anstellung als Zwischenzeugnis oder am Ende als Schlusszeugnis. Ein Vollzeugnis äussert sich über Art und Dauer der Stelle sowie über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten. Wenn Sie es vorziehen, verlangen Sie eine Arbeitsbestätigung, die nur Art und Dauer nennt, ohne Beurteilung. Die Aussagen müssen wahr sein, zweideutige Formulierungen sind nicht erlaubt.

Auch der Versand ist geregelt. arbeit.swiss verlangt die Zeugnisse lückenlos, chronologisch mit dem aktuellsten zuerst und in einer einzigen PDF-Datei, ebenso die Diplome und Zertifikate. Basel-Stadt rät, sie farbig einzuscannen und bei sehr vielen Zeugnissen nur jene der letzten 5 bis 10 Jahre beizulegen. Die SECO-Broschüre von 2009 rät, nie Originale zu schicken; Kopien müssen nicht beglaubigt sein.
Kommen Sie aus einem Land, in dem Arbeitgeber keine solchen Zeugnisse schreiben, können Sie nicht vorlegen, was es nicht gibt. Dann würden wir stattdessen beilegen, was Sie haben: Empfehlungsschreiben, eine Arbeitsbestätigung der Personalabteilung oder ein paar Zeilen einer früheren vorgesetzten Person, in einer Landessprache oder auf Englisch. Die Dual-Career-Seite der Universität Zürich hält fest, dass Bewerbungsunterlagen in einer Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) abgefasst sein müssen und internationale Unternehmen unter Umständen auch Englisch akzeptieren. Und bitten Sie an Ihrer aktuellen Stelle schon jetzt um ein Zwischenzeugnis, damit Ihre nächste Bewerbung keine Lücke hat.
Der Unterschied zum Lebenslauf in den USA und in Grossbritannien
Die wichtigsten Unterschiede sind die Personalien, das Foto und die Beilagen. Die Tabelle stellt die Quellen nebeneinander.
| Punkt | Schweiz | US-Resume | UK-CV |
|---|---|---|---|
| Geburtsdatum, Nationalität | Angegeben | Weggelassen | Weggelassen |
| Foto | Je nach Ratgeber | Nur auf Wunsch | Nicht erwähnt |
| Länge | Bis 2 oder 3 Seiten | 1 Seite | Keine Angabe |
| Arbeitszeugnisse | Kopien beigelegt | Nicht üblich | Nicht üblich |
Für Grossbritannien schreibt der staatliche National Careers Service, dass Alter, Geburtsdatum, Zivilstand und Nationalität nicht in den CV gehören, und schlägt wie die Schweizer Ratgeber "references available on request" vor. Für die USA fasst die UZH die Regeln des amerikanischen Resume zusammen: kein Foto, ausser es wird ausdrücklich verlangt, kein Geburtsdatum, keine Nationalität, kein Geschlecht und kein Zivilstand, höchstens eine Seite und keine Referenzen im ersten Schritt. Hinter der Fotoregel steht die amerikanische Praxis gegen Diskriminierung: Die Gleichstellungsbehörde EEOC hält fest, dass Arbeitgeber kein Foto von Bewerbenden verlangen sollten.
Und wenn ein Schweizer Arbeitgeber Ihre Bewerbung auf Englisch möchte? Die UZH zieht eine klare Linie: Eine englische Bewerbung für eine Stelle in der Schweiz kann eins zu eins die übersetzte deutsche sein, mit Schweizer Inhalt, während eine Bewerbung in ein englischsprachiges Land dessen Regeln folgt. Eine Zürcher Bank, die Englisch verlangt, bekommt also trotzdem einen Schweizer Lebenslauf.
Das Dossier verschicken
Schicken Sie PDF-Dateien mit klaren Namen von einer E-Mail-Adresse, die Ihren Namen enthält. Genau das verlangt arbeit.swiss. Die ZHAW schlägt den Dateinamen Lebenslauf_Vorname_Nachname.pdf vor. Basel-Stadt geht einen Schritt weiter und nummeriert die Dateien in der Reihenfolge, in der sie geöffnet werden sollen. Eine typische E-Mail hat so vier Anhänge:
- 1 Bewerbungsschreiben Vorname Name.pdf
- 2 Lebenslauf Vorname Name.pdf
- 3 Arbeitszeugnisse Vorname Name.pdf
- 4 Aus- und Weiterbildung Vorname Name.pdf
Basel-Stadt rät ausserdem, die E-Mail zuerst an sich selbst zu schicken, sie von jemand anderem lesen zu lassen und sie an einem Wochentag zu Bürozeiten zu versenden. Nutzt der Arbeitgeber ein Online-Formular, folgen Sie dessen Upload-Feldern; es sind dieselben Unterlagen, nur die Felder sind anders aufgeteilt.
Bevor Sie sich bewerben
Beginnen Sie mit den Unterlagen, nicht mit dem Layout. Sammeln Sie für jede Stelle im Lebenslauf ein Arbeitszeugnis, bitten Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis und scannen Sie Ihre Diplome farbig ein. Hat Ihnen ein früherer Schweizer Arbeitgeber nie ein Zeugnis ausgestellt, fragen Sie schriftlich danach, denn das Gesetz erlaubt Ihnen, es jederzeit zu verlangen. Erst dann schreiben Sie den Lebenslauf, und über das Foto entscheiden Sie bei jedem Arbeitgeber neu, nicht ein für alle Mal.
Gleichen Sie Ihren Lebenslauf ein letztes Mal mit Ihren Zeugnissen ab. Stimmt ein Datum, eine Funktionsbezeichnung oder eine Aufgabe nicht mit dem überein, was Ihr Arbeitgeber geschrieben hat, fällt das in der Schweiz auf, und geglaubt wird dem Zeugnis.
Häufige Fragen
- Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen, bevor ich kündige?
- Ja. Laut den FAQ des SECO zum Arbeitsrecht können Sie jederzeit ein Zeugnis verlangen, also auch ein Zwischenzeugnis, solange Sie noch angestellt sind. Damit bewerben Sie sich, ohne dass für Ihre aktuelle Stelle eine Lücke im Dossier bleibt.
- Wie alt darf das Bewerbungsfoto sein?
- Höchstens zwei Jahre, schreiben die Career Services der UZH. Gefragt ist ein Porträt von Kopf und Schultern vor neutralem Hintergrund, zwischen 4,5 x 6,5 cm und 6 x 9 cm gross, ohne Handyfotos oder Ferienbilder. Wenn Sie Ihrem Foto nicht mehr gleichen, lassen Sie ein neues machen.
- Muss ich das Maturazeugnis mitschicken?
- Meist nicht, sobald Sie einen Studien- oder Lehrabschluss haben. Die Career Services der UZH führen das Maturazeugnis als nicht zwingend auf. Die RAV-Broschüre des SECO von 2009 empfiehlt Schulzeugnisse und Abschlussnoten vor allem dann, wenn Sie sich direkt nach der Ausbildung oder dem Studium bewerben.
- Sieht der Lebenslauf in der Romandie oder im Tessin anders aus?
- Nicht beim Inhalt. Das französischsprachige RAV-Merkblatt des SECO nennt dieselben Personalien und dieselben Kopien von Arbeitszeugnissen und Diplomen wie die deutschsprachigen Ratgeber. Anders ist die Sprache: Schreiben Sie in der Sprache des Inserats. Die UZH hält fest, dass die Unterlagen auf Deutsch, Französisch oder Italienisch sein müssen und internationale Unternehmen teils auch Englisch akzeptieren.
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